Tagegeld-Rechner

Alle Länder / Indien / im Übrigen

Verpflegungsmehraufwand im Übrigen, Indien

24 Stunden Abwesenheit
22,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
15,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
80,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Warum im Übrigen einen eigenen Satz hat

Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Indien nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach im Übrigen den allgemeinen Länder­satz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 22,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 15,00 €.

  • Frühstück: 4,40 € (20 %)
  • Mittagessen: 8,80 € (40 %)
  • Abendessen: 8,80 € (40 %)

Weitere Orte in Indien

  • Bangalore 42,00 € / 28,00 € / 155,00 €
  • Chennai 22,00 € / 15,00 € / 80,00 €
  • Kalkutta 32,00 € / 21,00 € / 167,00 €
  • Mumbai 53,00 € / 36,00 € / 218,00 €
  • Neu Delhi 46,00 € / 31,00 € / 211,00 €

Reise nach im Übrigen berechnen

Reise anlegen

Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (22,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (22,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (22,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1Indien – im ÜbrigenAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagIndien – im Übrigen§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG15,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleIndien – im ÜbrigenR 9.7 Abs. 3 LStR80,00 €

95,00 €

Tag 2Indien – im ÜbrigenVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitIndien – im Übrigen§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG22,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleIndien – im ÜbrigenR 9.7 Abs. 3 LStR80,00 €

102,00 €

Tag 3Indien – im ÜbrigenAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagIndien – im Übrigen§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG15,00 €

15,00 €

Verpflegungspauschalen
52,00 €
Übernachtungspauschalen
160,00 €
Gesamt
212,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.