Tagegeld-Rechner

Verpflegungsmehraufwand berechnen

Für Dienstreisen im Inland und in 166 Ländern. Der Rechner kennt alle 214 Pauschbeträge des BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, einschließlich der Städte mit eigenem Satz, kürzt für gestellte Mahlzeiten vom vollen Tagessatz und weist zu jedem Betrag die Rechtsgrundlage aus.

Reise anlegen

Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (28,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (28,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (28,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1Deutschland (Inland)Anreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagDeutschland (Inland)§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG14,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleDeutschland (Inland)R 9.7 Abs. 3 LStR20,00 €

34,00 €

Tag 2Deutschland (Inland)Voller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitDeutschland (Inland)§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG28,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleDeutschland (Inland)R 9.7 Abs. 3 LStR20,00 €

48,00 €

Tag 3Deutschland (Inland)Abreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagDeutschland (Inland)§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG14,00 €

14,00 €

Verpflegungspauschalen
56,00 €
Übernachtungspauschalen
40,00 €
Gesamt
96,00 €