Tagegeld-Rechner

Alle Länder / Indien / Bangalore

Verpflegungsmehraufwand Bangalore, Indien

24 Stunden Abwesenheit
42,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
28,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
155,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Warum Bangalore einen eigenen Satz hat

Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Indien nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach Bangalore den allgemeinen Länder­satz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 42,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 28,00 €.

  • Frühstück: 8,40 € (20 %)
  • Mittagessen: 16,80 € (40 %)
  • Abendessen: 16,80 € (40 %)

Weitere Orte in Indien

  • Chennai 22,00 € / 15,00 € / 80,00 €
  • Kalkutta 32,00 € / 21,00 € / 167,00 €
  • Mumbai 53,00 € / 36,00 € / 218,00 €
  • Neu Delhi 46,00 € / 31,00 € / 211,00 €
  • im Übrigen 22,00 € / 15,00 € / 80,00 €

Reise nach Bangalore berechnen

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Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (42,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (42,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (42,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1Indien – BangaloreAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagIndien – Bangalore§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG28,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleIndien – BangaloreR 9.7 Abs. 3 LStR155,00 €

183,00 €

Tag 2Indien – BangaloreVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitIndien – Bangalore§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG42,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleIndien – BangaloreR 9.7 Abs. 3 LStR155,00 €

197,00 €

Tag 3Indien – BangaloreAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagIndien – Bangalore§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG28,00 €

28,00 €

Verpflegungspauschalen
98,00 €
Übernachtungspauschalen
310,00 €
Gesamt
408,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.