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Verpflegungsmehraufwand Sao Paulo, Brasilien
- 24 Stunden Abwesenheit
- 46,00 €
- § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
- An- und Abreisetag
- 31,00 €
- § 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
- Übernachtung
- 151,00 €
- R 9.7 Abs. 3 LStR
Warum Sao Paulo einen eigenen Satz hat
Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Brasilien nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach Sao Paulo den allgemeinen Ländersatz ansetzt, rechnet falsch, und zwar in beide Richtungen.
Kürzung bei gestellten Mahlzeiten
Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 46,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 31,00 €.
- Frühstück: 9,20 € (20 %)
- Mittagessen: 18,40 € (40 %)
- Abendessen: 18,40 € (40 %)
Zur Einordnung
Der Satz liegt mit 46,00 € für einen vollen Tag 18,00 € über dem Inlandssatz von 28,00 €. Im BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 liegen 93 von 214 Sätzen höher. Zum nächstliegenden Satz im selben Land sind es 5,00 € pro vollem Tag.
Weitere Orte in Brasilien
- Brasilia: 51,00 € / 34,00 € / 88,00 €
- Rio de Janeiro: 69,00 € / 46,00 € / 140,00 €
- im Übrigen: 46,00 € / 31,00 € / 88,00 €
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Tag 1
Tag 2
Tag 3
Ergebnis
Tag 1: Brasilien – Sao PauloAnreisetag
- Verpflegungspauschale, AnreisetagBrasilien – Sao Paulo§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG31,00 €
- ÜbernachtungspauschaleBrasilien – Sao PauloR 9.7 Abs. 3 LStR151,00 €
182,00 €
Tag 2: Brasilien – Sao PauloVoller Tag (24 Stunden)
- Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitBrasilien – Sao Paulo§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG46,00 €
- ÜbernachtungspauschaleBrasilien – Sao PauloR 9.7 Abs. 3 LStR151,00 €
197,00 €
Tag 3: Brasilien – Sao PauloAbreisetag
- Verpflegungspauschale, AbreisetagBrasilien – Sao Paulo§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG31,00 €
31,00 €
- Verpflegungspauschalen
- 108,00 €
- Übernachtungspauschalen
- 302,00 €
- Gesamt
- 410,00 €
Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.