Tagegeld-Rechner

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Verpflegungsmehraufwand Brasilia, Brasilien

24 Stunden Abwesenheit
51,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
34,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
88,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Warum Brasilia einen eigenen Satz hat

Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Brasilien nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach Brasilia den allgemeinen Länder­satz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 51,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 34,00 €.

  • Frühstück: 10,20 € (20 %)
  • Mittagessen: 20,40 € (40 %)
  • Abendessen: 20,40 € (40 %)

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Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (51,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (51,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (51,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1Brasilien – BrasiliaAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagBrasilien – Brasilia§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG34,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleBrasilien – BrasiliaR 9.7 Abs. 3 LStR88,00 €

122,00 €

Tag 2Brasilien – BrasiliaVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitBrasilien – Brasilia§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG51,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleBrasilien – BrasiliaR 9.7 Abs. 3 LStR88,00 €

139,00 €

Tag 3Brasilien – BrasiliaAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagBrasilien – Brasilia§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG34,00 €

34,00 €

Verpflegungspauschalen
119,00 €
Übernachtungspauschalen
176,00 €
Gesamt
295,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.