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Alle Länder / Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland / London

Verpflegungsmehraufwand London, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland

24 Stunden Abwesenheit
66,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
44,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
163,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Warum London einen eigenen Satz hat

Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach London den allgemeinen Länder­satz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 66,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 44,00 €.

  • Frühstück: 13,20 € (20 %)
  • Mittagessen: 26,40 € (40 %)
  • Abendessen: 26,40 € (40 %)

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Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (66,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (66,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (66,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland – LondonAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagVereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland – London§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG44,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleVereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland – LondonR 9.7 Abs. 3 LStR163,00 €

207,00 €

Tag 2Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland – LondonVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitVereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland – London§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG66,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleVereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland – LondonR 9.7 Abs. 3 LStR163,00 €

229,00 €

Tag 3Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland – LondonAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagVereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland – London§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG44,00 €

44,00 €

Verpflegungspauschalen
154,00 €
Übernachtungspauschalen
326,00 €
Gesamt
480,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.