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Alle Länder / Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland / im Übrigen

Verpflegungsmehraufwand im Übrigen, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland

24 Stunden Abwesenheit
52,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
35,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
99,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Warum im Übrigen einen eigenen Satz hat

Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach im Übrigen den allgemeinen Länder­satz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 52,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 35,00 €.

  • Frühstück: 10,40 € (20 %)
  • Mittagessen: 20,80 € (40 %)
  • Abendessen: 20,80 € (40 %)

Weitere Orte in Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland

  • London 66,00 € / 44,00 € / 163,00 €

Reise nach im Übrigen berechnen

Reise anlegen

Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (52,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (52,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (52,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland – im ÜbrigenAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagVereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland – im Übrigen§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG35,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleVereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland – im ÜbrigenR 9.7 Abs. 3 LStR99,00 €

134,00 €

Tag 2Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland – im ÜbrigenVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitVereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland – im Übrigen§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG52,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleVereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland – im ÜbrigenR 9.7 Abs. 3 LStR99,00 €

151,00 €

Tag 3Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland – im ÜbrigenAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagVereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland – im Übrigen§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG35,00 €

35,00 €

Verpflegungspauschalen
122,00 €
Übernachtungspauschalen
198,00 €
Gesamt
320,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.