Tagegeld-Rechner

Alle Länder / Türkei / im Übrigen

Verpflegungsmehraufwand im Übrigen, Türkei

24 Stunden Abwesenheit
24,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
16,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
107,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Warum im Übrigen einen eigenen Satz hat

Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Türkei nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach im Übrigen den allgemeinen Länder­satz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 24,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 16,00 €.

  • Frühstück: 4,80 € (20 %)
  • Mittagessen: 9,60 € (40 %)
  • Abendessen: 9,60 € (40 %)

Weitere Orte in Türkei

  • Ankara 32,00 € / 21,00 € / 110,00 €
  • Izmir 44,00 € / 29,00 € / 120,00 €

Reise nach im Übrigen berechnen

Reise anlegen

Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (24,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (24,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (24,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1Türkei – im ÜbrigenAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagTürkei – im Übrigen§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG16,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleTürkei – im ÜbrigenR 9.7 Abs. 3 LStR107,00 €

123,00 €

Tag 2Türkei – im ÜbrigenVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitTürkei – im Übrigen§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG24,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleTürkei – im ÜbrigenR 9.7 Abs. 3 LStR107,00 €

131,00 €

Tag 3Türkei – im ÜbrigenAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagTürkei – im Übrigen§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG16,00 €

16,00 €

Verpflegungspauschalen
56,00 €
Übernachtungspauschalen
214,00 €
Gesamt
270,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.