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Alle Länder / Frankreich / Paris sowie die Departments 77, 78, 91 bis 95

Verpflegungsmehraufwand Paris sowie die Departments 77, 78, 91 bis 95, Frankreich

24 Stunden Abwesenheit
58,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
39,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
159,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Warum Paris sowie die Departments 77, 78, 91 bis 95 einen eigenen Satz hat

Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Frankreich nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach Paris sowie die Departments 77, 78, 91 bis 95 den allgemeinen Länder­satz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 58,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 39,00 €.

  • Frühstück: 11,60 € (20 %)
  • Mittagessen: 23,20 € (40 %)
  • Abendessen: 23,20 € (40 %)

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Reise nach Paris sowie die Departments 77, 78, 91 bis 95 berechnen

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Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (58,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (58,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (58,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1Frankreich – Paris sowie die Departments 77, 78, 91 bis 95Anreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagFrankreich – Paris sowie die Departments 77, 78, 91 bis 95§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG39,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleFrankreich – Paris sowie die Departments 77, 78, 91 bis 95R 9.7 Abs. 3 LStR159,00 €

198,00 €

Tag 2Frankreich – Paris sowie die Departments 77, 78, 91 bis 95Voller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitFrankreich – Paris sowie die Departments 77, 78, 91 bis 95§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG58,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleFrankreich – Paris sowie die Departments 77, 78, 91 bis 95R 9.7 Abs. 3 LStR159,00 €

217,00 €

Tag 3Frankreich – Paris sowie die Departments 77, 78, 91 bis 95Abreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagFrankreich – Paris sowie die Departments 77, 78, 91 bis 95§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG39,00 €

39,00 €

Verpflegungspauschalen
136,00 €
Übernachtungspauschalen
318,00 €
Gesamt
454,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.