Tagegeld-Rechner

Alle Länder / Frankreich / im Übrigen

Verpflegungsmehraufwand im Übrigen, Frankreich

24 Stunden Abwesenheit
53,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
36,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
105,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Warum im Übrigen einen eigenen Satz hat

Das BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025 weist für Frankreich nicht einen einzigen Betrag aus, sondern unterscheidet nach Ort. Wer für eine Reise nach im Übrigen den allgemeinen Länder­satz ansetzt, rechnet falsch — in beide Richtungen.

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Bemessungsgrundlage ist der volle Tagessatz von 53,00 €, auch am An- und Abreisetag mit seinen 36,00 €.

  • Frühstück: 10,60 € (20 %)
  • Mittagessen: 21,20 € (40 %)
  • Abendessen: 21,20 € (40 %)

Weitere Orte in Frankreich

Reise nach im Übrigen berechnen

Reise anlegen

Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (53,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (53,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (53,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1Frankreich – im ÜbrigenAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagFrankreich – im Übrigen§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG36,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleFrankreich – im ÜbrigenR 9.7 Abs. 3 LStR105,00 €

141,00 €

Tag 2Frankreich – im ÜbrigenVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitFrankreich – im Übrigen§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG53,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleFrankreich – im ÜbrigenR 9.7 Abs. 3 LStR105,00 €

158,00 €

Tag 3Frankreich – im ÜbrigenAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagFrankreich – im Übrigen§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG36,00 €

36,00 €

Verpflegungspauschalen
125,00 €
Übernachtungspauschalen
210,00 €
Gesamt
335,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012.