Tagegeld-Rechner

Alle Länder / Tunesien

Verpflegungsmehraufwand Tunesien 2026

24 Stunden Abwesenheit
40,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
27,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
144,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Stellt der Arbeitgeber eine Mahlzeit, wird die Verpflegungspauschale gekürzt. Bemessungsgrundlage ist immer der volle Tagessatz von 40,00 € — auch am An- und Abreisetag, an dem nur 27,00 € angesetzt werden. Das ist der Punkt, an dem die meisten Rechner falsch liegen.

  • Frühstück: 8,00 € (20 %)
  • Mittagessen: 16,00 € (40 %)
  • Abendessen: 16,00 € (40 %)

Die Kürzung kann die Pauschale auf null senken, aber nicht darunter (§ 9 Absatz 4a Satz 8 ff. EStG).

Reise nach Tunesien berechnen

Reise anlegen

Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (40,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (40,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (40,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1TunesienAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagTunesien§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG27,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleTunesienR 9.7 Abs. 3 LStR144,00 €

171,00 €

Tag 2TunesienVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitTunesien§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG40,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleTunesienR 9.7 Abs. 3 LStR144,00 €

184,00 €

Tag 3TunesienAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagTunesien§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG27,00 €

27,00 €

Verpflegungspauschalen
94,00 €
Übernachtungspauschalen
288,00 €
Gesamt
382,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012. Gültig ab 1.1.2026.