Tagegeld-Rechner

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Verpflegungsmehraufwand Tonga 2026

24 Stunden Abwesenheit
29,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG
An- und Abreisetag
20,00 €
§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG
Übernachtung
102,00 €
R 9.7 Abs. 3 LStR

Kürzung bei gestellten Mahlzeiten

Stellt der Arbeitgeber eine Mahlzeit, wird die Verpflegungspauschale gekürzt. Bemessungsgrundlage ist immer der volle Tagessatz von 29,00 € — auch am An- und Abreisetag, an dem nur 20,00 € angesetzt werden. Das ist der Punkt, an dem die meisten Rechner falsch liegen.

  • Frühstück: 5,80 € (20 %)
  • Mittagessen: 11,60 € (40 %)
  • Abendessen: 11,60 € (40 %)

Die Kürzung kann die Pauschale auf null senken, aber nicht darunter (§ 9 Absatz 4a Satz 8 ff. EStG).

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Tag 1

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (29,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 2

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (29,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Tag 3

Vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeiten

Gekürzt wird immer vom vollen Tagessatz (29,00 €), auch am An- und Abreisetag.

Ergebnis

Tag 1TongaAnreisetag

  • Verpflegungspauschale, AnreisetagTonga§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG20,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleTongaR 9.7 Abs. 3 LStR102,00 €

122,00 €

Tag 2TongaVoller Tag (24 Stunden)

  • Verpflegungspauschale, 24 Stunden AbwesenheitTonga§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 1 EStG29,00 €
  • ÜbernachtungspauschaleTongaR 9.7 Abs. 3 LStR102,00 €

131,00 €

Tag 3TongaAbreisetag

  • Verpflegungspauschale, AbreisetagTonga§ 9 Abs. 4a Satz 3 Nr. 2 EStG20,00 €

20,00 €

Verpflegungspauschalen
69,00 €
Übernachtungspauschalen
204,00 €
Gesamt
273,00 €

Quelle: BMF-Schreiben vom 5. Dezember 2025, IV C 5 - S 2353/00094/007/012. Gültig ab 1.1.2026.